6 K 2973/09 E, F•Finanzgericht Münster, 2011-04-14, 6 K 2973/09 E, F
Finanzgericht Münster, 2011-04-14, 6 K 2973/09 E, F
6 K 2973/09 E, FSteuergericht14.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 K 2973/09 E, F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-14
Aktenzeichen: 6 K 2973/09 E, F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0414.6K2973.09E.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Änderung der Bescheide vom 07.03.2008 und vom 27.02.2008 in der Fas-sung der Änderungsbescheide vom 19.03.2009 und unter Aufhebung der Ein-spruchsentscheidung vom 20.07.2009 werden die Einkommensteuern für 2003 und für 2005 in der Weise herabgesetzt und die verbleibenden Verlustvorträge zur Einkommensteuer zum 31.12.2004 und zum 31.12.2005 in der Weise erhöht, dass bei den gewerblichen Einkünften des Klägers als Einzelunternehmer weitere Betriebsausgaben in Höhe von 14.682 Euro für das Jahr 2003, in Höhe von 40.816 Euro für das Jahr 2004 und in Höhe von 38.932 Euro für das Jahr 2005 berücksichtigt werden.
Die Berechnung der Steuer und der verbleibenden Verlustvorträge wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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