Finanzgericht Münster, 2011-03-29, 10 K 230/10 E

10 K 230/10 ESteuergericht29.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 230/10 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-29

Aktenzeichen: 10 K 230/10 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0329.10K230.10E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Unter Abänderung des Bescheides für 2005 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom 04.05.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.01.2010 wird die Einkommensteuer auf 0 € festgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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