8 K 547/10 GrE•Finanzgericht Münster, 2011-03-24, 8 K 547/10 GrE
Finanzgericht Münster, 2011-03-24, 8 K 547/10 GrE
8 K 547/10 GrESteuergericht24.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 547/10 GrE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-24
Aktenzeichen: 8 K 547/10 GrE
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0324.8K547.10GRE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 22.12.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.02.2010 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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