8 K 2430/09 GrE•Finanzgericht Münster, 2011-03-24, 8 K 2430/09 GrE
Finanzgericht Münster, 2011-03-24, 8 K 2430/09 GrE
8 K 2430/09 GrESteuergericht24.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 2430/09 GrE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-24
Aktenzeichen: 8 K 2430/09 GrE
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0324.8K2430.09GRE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt.
Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 3 Nr. 4 GrEStG in der bis zur erfolgten Änderung durch das
Steueränderungsgesetz 2010 vom 08.12.2010 (Bundesgesetzblatt I 2010, 1768) geltenden Fassung insoweit gegen den Gleichheitsgrundsatz (Arti-kel 3 Abs. 1 Grundgesetz) verstößt, als der Grundstückserwerb durch den Lebenspartner im Sinne des LPartG des Veräußerers von der Grunderwerbsteuer nicht befreit.
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