Finanzgericht Münster, 2011-03-24, 6 K 2439/10 AO

6 K 2439/10 AOSteuergericht24.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 6 K 2439/10 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-24

Aktenzeichen: 6 K 2439/10 AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0324.6K2439.10AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Der Rückforderungsbescheid vom 08.10.2009 und die Einspruchsentscheidung vom 02.06.2010 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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