Finanzgericht Münster, 2011-03-11, 14 K 991/05 G

14 K 991/05 GSteuergericht11.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 K 991/05 G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-11

Aktenzeichen: 14 K 991/05 G

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0311.14K991.05G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Gewerbesteuermessbetragsfestsetzungen für die Streitjahre 1996 bis 1998 und die Einspruchsentscheidung vom 12.01.2005 werden aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

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