Finanzgericht Münster, 2011-02-25, 12 K 656/08 F

12 K 656/08 FSteuergericht25.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 12 K 656/08 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-25

Aktenzeichen: 12 K 656/08 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0225.12K656.08F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12.Senat

Tenor

Unter Abänderung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 2005 vom 12. Juli 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Januar 2008 wird der verbleibende Verlustvortrag auf 85.799,07 EUR festgestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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