Finanzgericht Münster, 2009-11-13, 14 K 2210/06 E

14 K 2210/06 ESteuergericht13.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 K 2210/06 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-13

Aktenzeichen: 14 K 2210/06 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:1113.14K2210.06E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 vom 21. September 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. April 2006 wird abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die nach Maßgabe der Urteilsgründe festzusetzende Einkommensteuer zu errechnen, den Klägern das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und nach Rechtskraft dieses Urteils einen Bescheid für 2001 mit geändertem Inhalt neu bekanntzugeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 43 v.H. und der Beklagte zu 57 v.H.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.