14 K 2210/06 E•Finanzgericht Münster, 2009-11-13, 14 K 2210/06 E
Finanzgericht Münster, 2009-11-13, 14 K 2210/06 E
14 K 2210/06 ESteuergericht13.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 14 K 2210/06 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-13
Aktenzeichen: 14 K 2210/06 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:1113.14K2210.06E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 vom 21. September 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. April 2006 wird abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die nach Maßgabe der Urteilsgründe festzusetzende Einkommensteuer zu errechnen, den Klägern das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und nach Rechtskraft dieses Urteils einen Bescheid für 2001 mit geändertem Inhalt neu bekanntzugeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 43 v.H. und der Beklagte zu 57 v.H.
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