8 K 2284/06 GrE•Finanzgericht Münster, 2009-09-24, 8 K 2284/06 GrE
Finanzgericht Münster, 2009-09-24, 8 K 2284/06 GrE
8 K 2284/06 GrESteuergericht24.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 2284/06 GrE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-24
Aktenzeichen: 8 K 2284/06 GrE
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0924.8K2284.06GRE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 09.09.2005 in der Fassung des Grunderewerbsteuer-Änderungsbescheides vom 15.09.2009 sowie die Einspruchsentscheidung vom 30.03.2006 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte hat die Möglichkeit, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abzuwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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