Finanzgericht Münster, 2009-09-17, 12 V 2521/09 E

12 V 2521/09 ESteuergericht17.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 12 V 2521/09 E — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-17

Aktenzeichen: 12 V 2521/09 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0917.12V2521.09E.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Bescheids vom 15. Juni 2009 über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags i. H. v. 250 EUR wird bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch bzw. dessen anderweitiger Erledigung ausgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.

Die Beschwerde wird zugelassen, soweit die begehrte Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids vom 15. Juni 2009 abgelehnt wurde.

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