Finanzgericht Münster, 2009-08-13, 7 V 2557/09 AO

7 V 2557/09 AOSteuergericht13.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 V 2557/09 AO — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-13

Aktenzeichen: 7 V 2557/09 AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0813.7V2557.09AO.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, bei der Beitreibung inländischer Steuerforderungen gegen die Antragstellerin in Bulgarien die nach deutschem Recht maßgeblichen Pfändungsfreigrenzen zu beachten und der Antragstellerin einen Betrag in Höhe von 1.038,56 EUR als Teil ihres Einkommens zu belassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

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