Finanzgericht Münster, 2009-06-25, 3 K 3018/07 I

3 K 3018/07 ISteuergericht25.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 3018/07 I — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-25

Aktenzeichen: 3 K 3018/07 I

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0625.3K3018.07I.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Investitionszulagebescheid vom 13.06.2006 (StNr. Invest-Liste Nr. ) und die Einspruchsentscheidung vom 19.06.2007 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Investitionszulage nach Maßgabe der Entscheidungsgründe neu festzusetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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