1 K 2872/08 E•Finanzgericht Münster, 2009-05-08, 1 K 2872/08 E
Finanzgericht Münster, 2009-05-08, 1 K 2872/08 E
1 K 2872/08 ESteuergericht08.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 K 2872/08 E — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-08
Aktenzeichen: 1 K 2872/08 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0508.1K2872.08E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt.
Es soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt werden, ob durch die im Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 (BGBl I 2006, 1652) erfolgte Änderung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG eine Regelung getroffen worden ist, die insoweit gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, als der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann nicht mehr möglich ist, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
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