11 K 998/06 Kg•Finanzgericht Münster, 2009-04-30, 11 K 998/06 Kg
Finanzgericht Münster, 2009-04-30, 11 K 998/06 Kg
11 K 998/06 KgSteuergericht30.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 11 K 998/06 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-30
Aktenzeichen: 11 K 998/06 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0430.11K998.06KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 09.01.2006 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 08.02.2006 wird dahingehend geändert, dass die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für E. rück-gängig gemacht wird, für K. das Kindergeld auf monatlich 69,90 € fest-gesetzt und ein Betrag in Höhe von 1.850,20 € zurückgefordert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen zu 27 % die Klägerin und zu 73 % die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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