9 K 4639/05 E•Finanzgericht Münster, 2009-04-21, 9 K 4639/05 E
Finanzgericht Münster, 2009-04-21, 9 K 4639/05 E
9 K 4639/05 ESteuergericht21.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 4639/05 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-21
Aktenzeichen: 9 K 4639/05 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0421.9K4639.05E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2002 vom 4.11.2008 wird dahingehend geändert, dass Verpflegungsmehraufwendungen i.H.v. 900 € als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden. Die Berechnung der Einkommensteuer 2002 wird dem Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.