Finanzgericht Münster, 2009-04-21, 9 K 4639/05 E

9 K 4639/05 ESteuergericht21.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 9 K 4639/05 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-21

Aktenzeichen: 9 K 4639/05 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0421.9K4639.05E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2002 vom 4.11.2008 wird dahingehend geändert, dass Verpflegungsmehraufwendungen i.H.v. 900 € als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden. Die Berechnung der Einkommensteuer 2002 wird dem Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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