5 K 2342/05 E•Finanzgericht Münster, 2009-04-01, 5 K 2342/05 E
Finanzgericht Münster, 2009-04-01, 5 K 2342/05 E
5 K 2342/05 ESteuergericht01.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 2342/05 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-01
Aktenzeichen: 5 K 2342/05 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0401.5K2342.05E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 59 v.H. und dem Beklagten zu 41. v.H. auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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