Finanzgericht Münster, 2009-03-26, 13 V 3933/08

13 V 3933/08Steuergericht26.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 13 V 3933/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-26

Aktenzeichen: 13 V 3933/08

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0326.13V3933.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Kraftfahrzeugsteuerbescheides vom 07.10.2008 wird ab dem Fälligkeitszeitpunkt bis zum Abschluss des Hauptverfahrens (13 K 3932/08 Kfz) aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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