13 V 3933/08•Finanzgericht Münster, 2009-03-26, 13 V 3933/08
Finanzgericht Münster, 2009-03-26, 13 V 3933/08
13 V 3933/08Steuergericht26.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 13 V 3933/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-26
Aktenzeichen: 13 V 3933/08
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0326.13V3933.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Kraftfahrzeugsteuerbescheides vom 07.10.2008 wird ab dem Fälligkeitszeitpunkt bis zum Abschluss des Hauptverfahrens (13 K 3932/08 Kfz) aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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