Finanzgericht Münster, 2009-03-12, 8 K 2496/06

8 K 2496/06Steuergericht12.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 8 K 2496/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-12

Aktenzeichen: 8 K 2496/06

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0312.8K2496.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 16.03.2005 und die Einspruchsentscheidung vom 08.05.2006 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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