3 K 2926/07 Erb•Finanzgericht Münster, 2009-03-12, 3 K 2926/07 Erb
Finanzgericht Münster, 2009-03-12, 3 K 2926/07 Erb
3 K 2926/07 ErbSteuergericht12.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 2926/07 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-12
Aktenzeichen: 3 K 2926/07 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0312.3K2926.07ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Die Erbschaftsteuerbescheide vom 27.12.2005 zu StNr. XXX/9172/1545, XXX/9172/1556 und XXX/9172/1567 sowie die Schenkungsteuerbescheide vom 27.12.2005 zu StNr. XXX/9175/7145 und XXX/9175/7156, jeweils in der Fassung der Einspruchsentscheidungen vom 18.06.2007, werden aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerinnen abwenden, soweit nicht die Klägerinnen zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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