Finanzgericht Münster, 2008-10-30, 4 K 4113/07 Kg

4 K 4113/07 KgSteuergericht30.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 4 K 4113/07 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-30

Aktenzeichen: 4 K 4113/07 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:1030.4K4113.07KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Bescheid und die Einspruchsentscheidung vom 28.08.2007 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Entscheidung ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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