8 K 4659/05 GrE•Finanzgericht Münster, 2008-09-17, 8 K 4659/05 GrE
Finanzgericht Münster, 2008-09-17, 8 K 4659/05 GrE
8 K 4659/05 GrESteuergericht17.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 4659/05 GrE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-17
Aktenzeichen: 8 K 4659/05 GrE
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:0917.8K4659.05GRE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 4.7.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.10.2005 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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