Finanzgericht Münster, 2008-09-17, 8 K 4659/05 GrE

8 K 4659/05 GrESteuergericht17.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 8 K 4659/05 GrE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-17

Aktenzeichen: 8 K 4659/05 GrE

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:0917.8K4659.05GRE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 4.7.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.10.2005 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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