Finanzgericht Münster, 2008-09-12, 6 K 676/04 E

6 K 676/04 ESteuergericht12.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 6 K 676/04 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-12

Aktenzeichen: 6 K 676/04 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:0912.6K676.04E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 1995 vom 22.04.2002 und der Einspruchsentscheidung vom 05.01.2004 wird die Einkommensteuer nach Maßgabe der Entscheidungsgründe neu festgesetzt. Die Berechnung wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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