6 K 676/04 E•Finanzgericht Münster, 2008-09-12, 6 K 676/04 E
Finanzgericht Münster, 2008-09-12, 6 K 676/04 E
6 K 676/04 ESteuergericht12.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 K 676/04 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-12
Aktenzeichen: 6 K 676/04 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:0912.6K676.04E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 1995 vom 22.04.2002 und der Einspruchsentscheidung vom 05.01.2004 wird die Einkommensteuer nach Maßgabe der Entscheidungsgründe neu festgesetzt. Die Berechnung wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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