6 K 1160/05 Kg•Finanzgericht Münster, 2008-09-12, 6 K 1160/05 Kg
Finanzgericht Münster, 2008-09-12, 6 K 1160/05 Kg
6 K 1160/05 KgSteuergericht12.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 K 1160/05 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-12
Aktenzeichen: 6 K 1160/05 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:0912.6K1160.05KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 04.02.2005 und der Einspruchsentscheidung vom 17.02.2005 verpflichtet, das Kindergeld für Februar bis Mai 2005 an die Klägerin abzuzweigen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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