14 K 4133/07 E•Finanzgericht Münster, 2008-08-28, 14 K 4133/07 E
Finanzgericht Münster, 2008-08-28, 14 K 4133/07 E
14 K 4133/07 ESteuergericht28.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 14 K 4133/07 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-28
Aktenzeichen: 14 K 4133/07 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:0828.14K4133.07E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid vom 11. Mai 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. August 2007 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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