Finanzgericht Münster, 2008-05-29, 3 K 1354/06 Erb

3 K 1354/06 ErbSteuergericht29.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 1354/06 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-29

Aktenzeichen: 3 K 1354/06 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:0529.3K1354.06ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Erbschaftsteuerbescheide vom 04.11.2005 und die Einspruchsentscheidungen vom 14.03.2006 werden aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.