3 K 1354/06 Erb•Finanzgericht Münster, 2008-05-29, 3 K 1354/06 Erb
Finanzgericht Münster, 2008-05-29, 3 K 1354/06 Erb
3 K 1354/06 ErbSteuergericht29.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 1354/06 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-29
Aktenzeichen: 3 K 1354/06 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:0529.3K1354.06ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Die Erbschaftsteuerbescheide vom 04.11.2005 und die Einspruchsentscheidungen vom 14.03.2006 werden aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger
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