8 K 3028/05 E•Finanzgericht Münster, 2008-04-29, 8 K 3028/05 E
Finanzgericht Münster, 2008-04-29, 8 K 3028/05 E
8 K 3028/05 ESteuergericht29.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 3028/05 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-29
Aktenzeichen: 8 K 3028/05 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:0429.8K3028.05E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2003 vom 26.01.2005 und die Einspruchs-entscheidung vom 13.07.2005 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe ab-geändert.
Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 90 v. H., der Beklagte zu 10 v. H.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.