12 K 6282/04 E•Finanzgericht Münster, 2008-04-23, 12 K 6282/04 E
Finanzgericht Münster, 2008-04-23, 12 K 6282/04 E
12 K 6282/04 ESteuergericht23.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 12 K 6282/04 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-23
Aktenzeichen: 12 K 6282/04 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:0423.12K6282.04E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Unter Abänderung der Einkommensteuer-Bescheide 1996 und 1998 jeweils
vom 20.01.2004 sowie der darauf bezogenen Einspruchsentscheidung vom 23.11.2004 und unter Abänderung der mit der Einspruchsentscheidung vom 23.11.2004 verbundenen Einkommensteuer-Festsetzungen 1999 und 2000 wird die Einkommensteuer für auf festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern zu 80 v. H. und im Übrigen
dem Finanzamt auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.
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