Finanzgericht Münster, 2008-03-13, 3 K 4804/05 L

3 K 4804/05 LSteuergericht13.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 4804/05 L — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-13

Aktenzeichen: 3 K 4804/05 L

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:0313.3K4804.05L.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 14.04.2005 und die Einspruchsentscheidung vom 03.11.2005 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet

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