8 K 3734/06 Kg•Finanzgericht Münster, 2008-02-21, 8 K 3734/06 Kg
Finanzgericht Münster, 2008-02-21, 8 K 3734/06 Kg
8 K 3734/06 KgSteuergericht21.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 3734/06 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-21
Aktenzeichen: 8 K 3734/06 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:0221.8K3734.06KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12.07.2006 sowie der Einspruchsentscheidung vom 31.07.2006 verpflichtet, der Klägerin ab dem 01.07.2006 Kindergeld in Höhe von 154 EUR monatlich auszuzahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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