9 K 6262/04 G,F•Finanzgericht Münster, 2007-12-07, 9 K 6262/04 G,F
Finanzgericht Münster, 2007-12-07, 9 K 6262/04 G,F
9 K 6262/04 G,FSteuergericht07.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 6262/04 G,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-07
Aktenzeichen: 9 K 6262/04 G,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:1207.9K6262.04G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Unter Änderung der Gewerbesteuermessbescheide 2000 und 2001 vom 23.02.2005 und der Bescheide über die gesonderte Feststellung der vor-tragsfähigen Gewerbeverluste auf den 31.12.1999 bis 31.12.2002 vom 10.06.2003, 12.06.2003, 16.06.2003 und 13.11.2003 und der Einspruchsent-scheidung vom 08.11.2004 werden die Gewerbesteuermessbeträge und die vortragsfähigen Gewerbeverluste nach Maßgabe der Entscheidungsgründe neu festgesetzt und festgestellt.
Die Berechnung der festzusetzenden Messbeträge und festzustellenden vortragsfähigen Fehlbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreck-bar.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.