Finanzgericht Münster, 2007-11-13, 15 K 194/04 U

15 K 194/04 USteuergericht13.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 194/04 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-13

Aktenzeichen: 15 K 194/04 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:1113.15K194.04U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 80 % und der Beklagte zu 20 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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