4 K 616/04 E•Finanzgericht Münster, 2007-11-05, 4 K 616/04 E
Finanzgericht Münster, 2007-11-05, 4 K 616/04 E
4 K 616/04 ESteuergericht05.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 K 616/04 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-05
Aktenzeichen: 4 K 616/04 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:1105.4K616.04E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 20.07.2005 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer auf 3.342,83 EUR festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 74 %, der Kläger zu 26 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten des Klägers ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.