10 K 1577/05 E•Finanzgericht Münster, 2007-05-16, 10 K 1577/05 E
Finanzgericht Münster, 2007-05-16, 10 K 1577/05 E
10 K 1577/05 ESteuergericht16.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 1577/05 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-16
Aktenzeichen: 10 K 1577/05 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:0516.10K1577.05E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
1.Der Einkommensteuerbescheid für 1998 vom 28.01.2005 und die Ein-spruchsentscheidung vom 23.03.2005 werden abgeändert. Dem Be-klagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner der Klägerin das Er-gebnis der Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu be-kanntzugeben,
2.Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
3.Die Revision wird zugelassen.
4.Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreck-bar.
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