Finanzgericht Münster, 2007-03-27, 1 K 3553/06 S

1 K 3553/06 SSteuergericht27.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 1 K 3553/06 S — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-27

Aktenzeichen: 1 K 3553/06 S

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:0327.1K3553.06S.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides vom 27.3.2006 und der Einspruchsentscheidung vom 20.7.2006 wird der Beklagte verpflichtet, dem Kläger eine Steuernummer zu erteilen.

Unter Aufhebung des Bescheides vom 27.3.2006 und der Einspruchsentscheidung vom 20.7.2006 wird der Beklagte verpflichtet, dem Kläger eine Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG zu erteilen.

Die Revision wird zugelassen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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