11 K 4891/03 AO•Finanzgericht Münster, 2007-03-16, 11 K 4891/03 AO
Finanzgericht Münster, 2007-03-16, 11 K 4891/03 AO
11 K 4891/03 AOSteuergericht16.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 11 K 4891/03 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-16
Aktenzeichen: 11 K 4891/03 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:0316.11K4891.03AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Das Vorlagebegehren vom 24.03.2003 und die Einspruchsentscheidung vom 13.08.2003 werden aufgehoben, soweit diese über die Verpflichtung der Klägerin, für die Jahre 1998 bis 2001 PC-Tabellen in anonymisierter Form vorzulegen, hinausgehen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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