15 K 2147/06 Kg•Finanzgericht Münster, 2006-12-05, 15 K 2147/06 Kg
Finanzgericht Münster, 2006-12-05, 15 K 2147/06 Kg
15 K 2147/06 KgSteuergericht05.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 2147/06 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-05
Aktenzeichen: 15 K 2147/06 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:1205.15K2147.06KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom 7.4.2006 und der Einspruchsentscheidung vom 19.4.2006 wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin ab März 2006 Kindergeld für ihr Kind M zu bewilligen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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