1 V 856/06•Finanzgericht Münster, 2006-08-01, 1 V 856/06
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 V 856/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-01
Aktenzeichen: 1 V 856/06
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:0801.1V856.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Haftungsbescheides vom 19.10.2005 wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Einspruch gegen den vorgenannten Bescheid ausgesetzt. Die Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der Haftung für Umsatzsteuern aus 2002 erfolgt gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 41.743,13 Euro.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens zu 15 %, der Antragsgegner zu 85 %.
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