Finanzgericht Münster, 2006-06-02, 9 K 4990/02 K,F

9 K 4990/02 K,FSteuergericht02.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 9 K 4990/02 K,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-02

Aktenzeichen: 9 K 4990/02 K,F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:0602.9K4990.02K.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, dass die im Gewinnanteil der Klägerin an der Y.. X...... C. V., Landsmeer (Niederlande), für 1996 enthaltenen Dividenden aus Dritt-staaten in Höhe von 1.539.844 DM nicht nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Ver-meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein-kommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete von der Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland auszunehmen sind.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.

Die Revision wird zugelassen.

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