9 K 4990/02 K,F•Finanzgericht Münster, 2006-06-02, 9 K 4990/02 K,F
Finanzgericht Münster, 2006-06-02, 9 K 4990/02 K,F
9 K 4990/02 K,FSteuergericht02.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 4990/02 K,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-02
Aktenzeichen: 9 K 4990/02 K,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:0602.9K4990.02K.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Es wird festgestellt, dass die im Gewinnanteil der Klägerin an der Y.. X...... C. V., Landsmeer (Niederlande), für 1996 enthaltenen Dividenden aus Dritt-staaten in Höhe von 1.539.844 DM nicht nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Ver-meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein-kommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete von der Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland auszunehmen sind.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen.
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