Finanzgericht Münster, 2006-04-25, 11 K 6823/02

11 K 6823/02Steuergericht25.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 K 6823/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-25

Aktenzeichen: 11 K 6823/02

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:0425.11K6823.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Haftungsbescheide vom 29.10.2001 (II. bis IV. Quartal 1997) und vom 12.09.2002 (II. bis IV. Quartal 1998 sowie II. und III. Quartal 1999) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.11.2002 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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