Finanzgericht Münster, 2006-04-25, 11 K 6822/02

11 K 6822/02Steuergericht25.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 K 6822/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-25

Aktenzeichen: 11 K 6822/02

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:0425.11K6822.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Haftungsbescheide vom 07.01.2000 (II. und IV. Quartal 1995) und 14.07.2000 (II. bis IV. Quartal 1996) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.11.2002 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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