Finanzgericht Münster, 2006-04-25, 11 K 1172/05 E

11 K 1172/05 ESteuergericht25.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 K 1172/05 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-25

Aktenzeichen: 11 K 1172/05 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:0425.11K1172.05E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Ablehnungsbescheid vom 18.11.2004 sowie die Einspruchsentscheidung vom 18.02.2005 werden aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die Einkommensteuerbescheide 2001 vom 08.10.2003, 02.11.2003, 06.01.2004 und 30.01.2004 nichtig sind.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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