10 K 1105/04 Kg•Finanzgericht Münster, 2006-03-22, 10 K 1105/04 Kg
Finanzgericht Münster, 2006-03-22, 10 K 1105/04 Kg
10 K 1105/04 KgSteuergericht22.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 1105/04 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-22
Aktenzeichen: 10 K 1105/04 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:0322.10K1105.04KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides vom 17.3.2003 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 28.1.2004 wird der Klägerin für das Kind S..... ein monatliches Kindergeld von 154,00 € für den Zeitraum Januar 2002 bis einschließlich Juli 2003 gewährt.
Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstat-tungsanspruches der Klägerin abwenden, falls diese nicht zuvor Sicherheiten in entsprechende Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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