7 K 2079/05 Kg•Finanzgericht Münster, 2006-02-08, 7 K 2079/05 Kg
Finanzgericht Münster, 2006-02-08, 7 K 2079/05 Kg
7 K 2079/05 KgSteuergericht08.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 7 K 2079/05 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-08
Aktenzeichen: 7 K 2079/05 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:0208.7K2079.05KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des ablehnenden Bescheides vom 12.09.2002 und der Einspruchsentscheidung vom 25.04.2005 wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für seine Tochter T.... für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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