Finanzgericht Münster, 2005-12-21, 7 K 5243/02 F

7 K 5243/02 FSteuergericht21.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 K 5243/02 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-21

Aktenzeichen: 7 K 5243/02 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:1221.7K5243.02F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der angefochtene Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 1998 vom 25.01.2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.08.2002 wird derart geändert, dass der Gewinn aus der Auflösung der Autohaus X GmbH in Höhe von 338.120 DM als begünstigter Veräußerungsgewinn des Gesellschafters X angesetzt und der laufende Gewinn entsprechend gemindert wird.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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