Finanzgericht Münster, 2005-07-26, 8 K 6428/01 EZ

8 K 6428/01 EZSteuergericht26.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 8 K 6428/01 EZ — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-26

Aktenzeichen: 8 K 6428/01 EZ

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0726.8K6428.01EZ.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Unter Änderung des Änderungsbescheides vom 24.07.2002 über Eigenheimzulage sowie unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 23.10.2001 wird dem Kläger die Eigenheimzulage in der gesetzlich vorgesehen Höhe bereits beginnend ab dem Jahr 1999 gewährt. Die Berechnung der Eigenheimzulage wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.