Finanzgericht Münster, 2005-02-23, 10 K 647/03 E

10 K 647/03 ESteuergericht23.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 647/03 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-23

Aktenzeichen: 10 K 647/03 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0223.10K647.03E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheids vom 13.5.02 über die Ablehnung der Ände-rung der Einkommensteuerveranlagungen 1996 und 1998 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 15.1.03 werden die Einkommenssteuerbeschei-de für 1996 und 1998 vom 2.1.2002 geändert und die Einkommensteuern für 1996 auf 7.948,54 Euro und für 1998 auf 0 Euro herabgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kos-tenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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