Finanzgericht Münster, 2005-02-17, 3 K 60/02 Ew,EW

3 K 60/02 Ew,EWSteuergericht17.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 60/02 Ew,EW — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-17

Aktenzeichen: 3 K 60/02 Ew,EW

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0217.3K60.02EW.EW.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Einheitswertbescheide und die Grundsteuermessbescheide vom

11.04.2001 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 03.12.2001

werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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