9 K 1564/03 K,G•Finanzgericht Münster, 2005-01-14, 9 K 1564/03 K,G
Finanzgericht Münster, 2005-01-14, 9 K 1564/03 K,G
9 K 1564/03 K,GSteuergericht14.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 1564/03 K,G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-14
Aktenzeichen: 9 K 1564/03 K,G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0114.9K1564.03K.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid 2000 vom 20.03.2003 und der Gewerbesteuermessbescheid 2000 vom 30.10.2002 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 20.02.2003 werden dahin geändert, dass die Teilwertabschreibung auf das Gebäude X-Straße, A-Stadt in Höhe von 151.660,64 DM zugelassen wird.
Die Berechnung der Körperschaftsteuer und des Gewerbesteuermessbetrages wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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