8 K 2060/03 E•Finanzgericht Münster, 2005-01-13, 8 K 2060/03 E
Finanzgericht Münster, 2005-01-13, 8 K 2060/03 E
8 K 2060/03 ESteuergericht13.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 2060/03 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-13
Aktenzeichen: 8 K 2060/03 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0113.8K2060.03E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 1995 vom 23.04.2002 und der Einspruchsentscheidung vom 11.03.2003 ist die private Pkw-Nutzung für das Jahr 1995 mit einem Betrag von 1.738,00 DM zzgl. 206,56 DM Umsatzsteuer zu erfassen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Steuerberechnung für das Streitjahr 1995 wird dem Beklagten übertragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
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