10 K 553/03 E•Finanzgericht Münster, 2004-12-01, 10 K 553/03 E
Finanzgericht Münster, 2004-12-01, 10 K 553/03 E
10 K 553/03 ESteuergericht01.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 553/03 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-01
Aktenzeichen: 10 K 553/03 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2004:1201.10K553.03E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 09.01.2003 werden die Einkommensteuerbescheide für 1978 bis 1981 vom 14.08.1991 abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner dem Kläger das Ergebnisdieser Berechnungen unverzüglich mitzuteilen und die Bescheide mit den geänderten Inhalten nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des
Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.